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Hallo Torben, der Hamburger Sturm wurde ja nach dem Vereinsgesetz verboten! Wie kannst Du Dir das erklären und wie wurde Dir diese Nachricht übermittelt?
Meiner Ansicht nach mußten die Behörden irgendwie handeln. Die Verbotsdiskussion und die Forderungen von einigen Presseorganen und Gewerkschaften nach einem Hamburger Sturm Verbot währten ja schon viel länger.
Der Druck wurde nach und nach größer. Als dann die Diskussion über aktive Repressalien gegen die nationale Szene (NPD – Verbot, Polizeieinsätze,...) und die Pressehetze in diesem Sommer begann, war das für den Hamburger Innensenator ein besonderer Propagandaerfolg, als er der Presse und der Bevölkerung, sowie den Gewerkschaften und sonstigem roten Klüngel das HS – Verbot präsentieren konnte.
So hatte die Hamburger Innenbehörde ihre Schuldigkeit getan und hätte jederzeit irgendwelche Forderungen nach Repressionen gegen nationale Menschen mit dem Argument „Wir haben verboten und Ihr?“ zurückweisen können. Aus diesem rein politisch - taktischem Schachzug mußten Sie sich irgendeine Verbotsargumentation einfallen lassen. Und hier kam nun mal nur das Vereinsgesetz in Frage. Denn eigentlich sind nach dem Grundgesetz jegliche Presseorgane besonders geschützt. Doch wenn man aus einer angeblichen Redaktion einfach eine Vereinigung macht kann man, wie geschehen, hier schnell das Vereinsgesetz anwenden und dieses mißliebiges Presseorgan so (vorübergehend) ausschalten.
Das diese Maßnahme seitens des Staates natürlich nicht rechtmäßig ist, ist klar und das werden am Ende dann die Gerichte zu Entscheiden haben. Hier wohl vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mitgeteilt wurde mir das Verbot mittels einer Hausdurchsuchung und der Überreichung der Verbotsverfügung.
Also, daß nun schon eine Zeitschrift auf solch eine Art und Weise verboten wurde ist wirklich unglaublich! Gegen das Verbot wurde ja Widerspruch bzw. Klage erhoben! Inwieweit bist Du damit gekommen und wie ist der Stand der Dinge?
Insgesamt sind vier Personen von dem Verbot betroffen. Alle vier haben Klage vor dem OVG in Hamburg eingereicht. Die Verbotsargumentation der Verfügung beläuft sich ja im Wesentlichen darauf, daß sich hier die vier betroffenen Personen zusammengetan haben sollen, um gemeinschaftlich eine Zeitschrift mit dem Namen Hamburger Sturm herauszugeben. Des weiteren soll noch zur angeblichen Vereinsaktivität der gemeinschaftliche Besuch von Demonstrationen (alle waren erlaubt!) im gesamten Bundesgebiet dazu gehört haben. Hier sollen die Betroffenen auch unter dem Namen Hamburger Sturm in der Öffentlichkeit aufgetreten sein.
Die Behörden mußten in ihrer Verfügung eine Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes formen. Dies soll, so laut VVfg., durch die organisierte Erstellung und Verteilung einer gleichnamigen Publikation erfüllt gewesen worden sein. Alle vier Personen sollen zur Redaktion der Publikation gehört haben.
Wir haben auf zwei Wegen gleichzeitig geklagt. Der eine ist der normale Weg mit dem man gegen ein Vereinsverbot angeht, das sogenannte Hauptsachverfahren. Und der andere ist der, daß wir mit einem Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Verbotes gegen das Verbot angegangen sind. Grundlegend war erst mal die Argumentation, das es gar keinen Verein nach dem Vereinsgesetz gegeben hat.
Es existierte lediglich nur das Heft Hamburger Sturm, an dem ich alleine gearbeitet habe. Die anderen drei Personen hatten mit dem Hamburger Sturm nichts zu tun und haben sich auch nicht an der Erstellung und/oder Herausgabe des Heftes beteiligt und somit können sie keine sogenannten Mitglieder des angeblichen Vereins Hamburger Sturm gewesen sein. Folglich hatte real nur eine Person, und zwar ich, mit dem HS zu tun und somit existieren die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz nicht. Das OVG hat dann nach recht kurzer Zeit den Antrag abgelehnt mit der lichtvollen Begründung, daß es erstens als erwiesen ansieht, daß alle an der organisierten Erstellung und Verteilung des Heftes beteiligt waren und des weiteren wir ja eigentlich gar nicht Klageberechtigt seien, weil wir ja nicht in Eigenschaft eines Vereinsmitgliedes / Funktionärs klagen würden, sondern lediglich als Privatpersonen. Erst wenn wir zugeben würden das es einen Verein gegeben habe, dann wären unsere Klagen rechtmäßig gewesen. Das dies natürlich nur eine kleine Falle seitens des Gerichts war, war uns dann auch klar.
Danach habe ich einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Das BVG hat dann vor ein paar Wochen den Antrag abgelehnt und erklärt das es sich nicht für zuständig ansieht. Es kam also erst gar nicht zu einer inhaltlichen Überprüfung unserer Argumentation.
Ob das alles so rechtens war ist auch zweifelhaft. Ich denke, daß das BVG sich da ein wenig „rausgeredet“ und das alles, für sie, auf die elegante Weise geregelt hat. Aber spätestens beim Hauptsachverfahren werden die sich wohl mit der Sache beschäftigen müssen. Doch das wird noch einige Jahre dauern. So weit schaut es also zur Zeit aus!
Denkst Du, daß andere Zinemacher in die gleiche Situation kommen könnten oder war der HS dem System so ein großes Dorn im Auge, weil er eben viele Leser hatte und sehr richtungsweisend für viele Kameraden war? Vielleicht auch um die anderen Heftemacher einzuschüchtern?
Naja, eines sollte uns immer bewußt sein, daß nämlich egal was das System gegen uns macht, es immer die Absicht hat uns bzw. die restliche Szene einzuschüchtern. Dieser, für uns bittere Beigeschmack, bleibt bei jeder Systemrepressalie. Beim Hamburger Sturm denke, ich spielten viele Faktoren eine Rolle. Der größte Faktor wird wohl der gewesen sein, daß die Hamburger Innenbehörde langsam aber sicher von anderen Parteien, Initiativen, Organen und Personen Druck bekommen hat, so daß denen nichts anderes mehr übrig blieb. Des weiteren wird wohl auch der Zeitpunkt eine Rolle gespielt haben. Sie haben ja verboten in einer Zeit als jedes Presseorgan nach Maßnahmen geschrien hat. In so einer Zeit macht es sich natürlich propagandistisch gut eine angebliche militante Neonazigruppe mit dem aggressiven Namen Hamburger Sturm zu verbieten. Wenn man sich hier die Presseberichte nach dem Verbot alle durch ließt, bemerkt man erst recht wie sehr dem Innensenator die Sache bekam. Sie haben es als den Erfolg überhaupt der letzten Jahre verkauft und in der Regel glauben die meisten so was dann auch.
Ein zusätzlicher Grund wird noch die Szene hier vor Ort gespielt haben. Da wir strafrechtlich immer sehr genau darauf bedacht sind, nicht die Grenzen zu überschreiten, ist den Leuten in der Szene auf dem Gebiet kaum etwas anzuhängen (zumindest hier in der Gegend!). So haben die sich erst recht bestärkt gefühlt einigen Leuten mit einem Vereinsverbot Steine in den Weg zu legen.
Inwieweit die ganze Sache auf andere Zinemacher übertragbar ist, hängt ganz von den Personen selbst ab. Man sollte immer zusehen, daß man stets so arbeitet, daß die ganzen Sachen möglichst nur einer Person zuzuschreiben sind. Denn eine Person kann ja schließlich auch keine Voraussetzungen für eine Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes darstellen. Dazu benötigen die Systembehörden schon mindestens drei Personen. Wenn das nicht gegeben ist und auch dem Zinemacher strafrechtlich nichts anzuhängen ist, hat man schon relativ gut vorgebaut.
Zur Zeit wird ja auch ein NPD Verbot angestrebt. Überhaupt ist derzeit eine große Verbotswelle (siehe 28 Verbot, Demonstrationsverbote, etc.) im Gange. Was denkst Du darüber?
Das System wird wohl schon durch die Verbote Anfang/Mitte der 90er bemerkt haben, daß die alle nichts gebracht haben. Sie konnten zwar gewisse „Basislager“ dicht machen, aber die Personen und deren Ideen haben sie dadurch noch lange nicht verboten. Und jedes Ihrer Verbote machte die Kameraden nur um so phantasievoller.
Des weiteren lernen die Leute mal, das man sich öfter umorientieren kann bzw. muß. Auch nach einem möglichem NPD Verbot wird das passieren. Angst davor brauchen wir eigentlich nicht zu haben, denn in der Partei stecken enorm viele junge Kräfte, die noch nicht zum aufblühen gekommen sind. Diejenigen die davor Angst haben, sind die ganzen Pöstchenbesetzer der Partei, die genau wissen, daß aufgrund ihrer Inaktivität und Unflexibilität bei einem NPD Verbot ihre politische Laufbahn ein Ende finden würde.
Die anderen Verbote wie zum Beispiel Demonstrations- und Konzertverbote werden auf Dauer auch nichts bringen. Bei den Demonstrationen ist es ja mittlerweile trotz der massiven Pressehetze zur Normalität geworden, daß die Verbotsbehörden meistens vor den Gerichtsinstanzen den kürzeren ziehen. Bei den Konzerten wird es irgendwann einmal ähnlich sein. Irgendwann sind auch da die Dämme gebrochen. Das weiß das System und davor hat es Angst! Alle Demonstrationsverbote beruhen eigentlich nur darauf, daß sie uns in irgendeiner Weise stören wollen, auch wenn sie wissen, daß sie meistens schlechter bei weg kommen. Diese Geschichten und Gerichtsverfahren binden bei uns leider Personal und oft auch finanzielle Mittel, das wissen die Behörden und deswegen machen sie es. Doch trotz der Umstände ist es für uns so wichtig die juristischen Instanzen immer voll und ganz auszuschöpfen und die Verfahren mit aller Energie durchzuführen. Diese Republik hat nun mal gewisse Gesetze an die wir uns halten müssen, die aber auch für uns gelten.
Lernen wir mit diesen umzugehen und diese positiv für uns zu nutzen! Je mehr der Staat und das System gegen seine eigenen Gesetze verstößt, desto offensichtlicher werden deren Vorhaben und irgendwann einmal sollte auch jedes Bauernkind davon mitbekommen haben, daß das System hier der Fehler ist!
Wird es eventuell etwas anderes als den HS geben? Sicherlich nicht, oder? Erkläre dem Leser bitte wieso dies nicht möglich sein wird, wenn das Verbot aufrecht bestehen bleibt!
Wenn es etwas anderes eventuell sogar Vergleichbares wie den HS geben wird, besteht die Möglichkeit, daß man wegen Fortführung einer verbotenen Vereinigung angeklagt werden kann. Solange das Urteil zum Verbot noch nicht unanfechtbar ist, besteht darauf eine maximale Höchststrafe von 1 Jahr. Wenn das Verbot letztlich bestätigt wurde durch irgendwelche höheren Gerichte und man nicht mehr dagegen angehen kann, beträgt die Maximalstrafe für das Fortführen einer verbotenen Vereinigung 5 Jahre Haft. Nun kann sich daraus jeder selber die Frage beantworten. Inwieweit eine Erstellung und Herausgabe eines möglicherweise neuen Heftes mit neuem Namen und anderen Themeninhalten den Straftatbestand der Fortführung erfüllt ist fraglich. Aber mit sehr angrenzender Wahrscheinlichkeit würde das der Staatsanwalt und die Polizei dafür nutzen, um irgend jemanden dafür zu belangen. Ich denke aber, daß es auch noch genug andere Tätigkeitsfelder gibt in denen man arbeiten kann, ohne sich strafbar zu machen. Das wird sich in der Zukunft zeigen, was hierbei letztlich für mich Priorität hat. Auf jeden Fall muß der Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit weitergehen! Wie gesagt so ein Vereinsverbot oder Parteiverbot ist ein bitterer Beigeschmack aber noch lange nicht das Ende.
Vielen Dank für das Interview! Letzte Grüße usw.!
Grüßen möchte ich an dieser Stelle, all diejenigen die trotz massivster Hetze und Repressalien nicht aufstecken und weiter für unsere Sache kämpfen. Am Ende wird die Gerechtigkeit doch siegen! Danke! |