Nordmann - Viernheim

Das Heft wurde nach der Nr.2 eingestellt. Der Herausgeber wurde am 13.7.1998 vom Amtsgericht Weinheim zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Partei verurteilt.
Ausgabe #1
1997
Ausgabe #2
1998

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